Energielösung für Eigenheim, Wohnbau, Gewerbe
Morgens vollgeladen losstarten, entspannt in den Tag
Unternehmer
Als Unternehmer möchten Sie nachhaltiges Handeln leben und kommunizieren – gleichzeitig jedoch auch Investitionen tätigen, welche Ihrer Firma einen Mehrwert bringen. Die Elektrifizierung Ihrer Fahrzeugflotte bietet genau diese Vorteile!
Mit E-Fahrzeugen sparen Sie perspektivisch nicht nur reichlich Geld, Sie haben darüber hinaus die Chance als Vorreiter des zukünftigen Mobilitätskonzepts bei Ihren Kunden wahrgenommen und geschätzt zu werden.
Eigenheim
Grundvoraussetzung für das heimische Laden des Autoakkus ist eine sogenannte Wallbox. Die Geräte werden namensgebend direkt an der Wand montiert, oder, z.B. bei der Installation in Hofeinfahrten, fest an Säulen angebracht. Die „E-Zapfsäule“ fungiert dabei als Bindeglied zwischen Ihrem Fahrzeug und der Elektroinstallation Ihres Hauses.
Da ein Elektrofahrzeug über einen verhältnismäßig langen Zeitraum sehr hohe Ströme bezieht, bieten Wallboxen durch interne Sicherheitsbestandteile maximale Sicherheit.
Mieter
und
Eigentumswohnung
+ Sie verwenden Ihren regulären Stromtarif und dessen Konditionen für die Abrechnung
+ Sie sind flexibel in der Auswahl eines Wallboxmodells und dessen Funktionsumfang
+ Eigentumsfrage kann vertragliche ausgehandelt werden,
z.B. Übertrag des Zeitwerts bei Auszug des Mieters
- Ladeleistung in der Regel auf maximal 11kW begrenzt
- Oftmals komplexe Umbauten in der Zähleranlage erforderlich + weite Wegstrecken zwischen Stromzähler und Stellplatz zu überbrücken -> Hohe Einzelinstallationskosten
- Anlage muss ggf. rückgebaut werden, wenn eine gemeinschaftliche
- Kein einfaches Untervermieten des Stellplatzes ohne Abrechnungsaufwand möglich
Unsere Expert*innen empfehlen hier Wallboxen mit der Möglichkeit zur ModBus TCP/IP-Anbindung, um eine zukunftssichere Ladelösung zu implementieren, welche sich perspektivisch auch auf eine Gesamtlösung aufschalten lässt, ohne die Hardware austauschen zu müssen.
Unternehmer Zuschuss
Unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
- für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
- zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
- für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Wohngebäude Zuschuss
Unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
- Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen
- Zuschussempfängerinnen und -empfänger finden hier weiterhin die wichtigen Infos, Dokumente und Formulare
Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
- Haben Sie schon eine Antragsbestätigung erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie den Einbau der Ladestation nachweisen.
Bitte beachten Sie: Ihre Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Wann Ihre Einreichungsfrist endet, finden Sie in Ihrer Antragsbestätigung im KfW-Zuschussportal unter „Meine Zuschussanträge“. Wir können den Zuschuss nur dann auszahlen, wenn Ihr Vorhaben bis zu diesem Datum abgeschlossen ist, Sie die Auszahlung im KfW-Zuschussportal beantragt und die notwendigen Nachweise eingereicht haben. - Sie haben Ihre Nachweis noch nicht eingereicht? Dann beachten Sie bitte unbedingt die Frist zum Einreichen der Rechnungen (12 Monate nach Antragsbestätigung). Wenn Sie uns innerhalb dieser Frist keine Nachweise im KfW-Zuschussportal verbindlich übermitteln, verfällt Ihr Zuschussantrag und eine Auszahlung dieses Zuschusses ist nicht mehr möglich.
- Sie haben Ihre Nachweise eingereicht? Dann beträgt die Bearbeitungszeit aktuell 8-9 Wochen. Weitere Informationen zum Bearbeitungsstand Ihrer Auszahlung sind im KfW-Zuschussportal für Sie hinterlegt.