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100.000 € Förderung

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert, dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernommen werden. 

* Die Fördersumme ist neben der Region auch von den Investitionskosten abhängig.

Seit dem 18. September 2023 
können KMU und Großunternehmen Anträge zur Förderung für den Aufbau von nicht öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für die betriebseigene Pkw- oder Lkw-Flotte stellen

Investitionskredit Nach­haltige Mobilität (268)

Investitionskredit Nach­haltige Mobilität (268)

 

Bis zu 50.000.000 €

Förderprogramm  Antragsformular

Gebiet Deutschland

Objekt E-Auto, Ladeinfrastruktur, Wallboxen, E-Bike, E-Bus, E-Nutzfahrzeug, Pedelecs

Laufzeitunbestimmt

Förderhöhe

Unterstützung von Unternehmen bei Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Mobilität: 1. Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, zum Beispiel Brennstoffzellenfahrzeuge, batterieelektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybride 2. Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse L, zum Beispiel Elektro-Motorroller 3. Fahrzeuge für aktive Mobilität, zum Beispiel Fahrräder, Lastenfahrräder, E-Bikes, E-Tretroller 4. Landgestützte Transportaktivitäten des öffentlichen Personennahverkehrs beziehungsweise Orts- und Nahverkehrs, zum Beispiel S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Oberleitungsbusse, Busse und Züge Infrastruktur für emissionsarmen Verkehr an Land: 1. Infrastruktur für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), den Regionalverkehr und sonstigen Schienenverkehr 2. Infrastruktur für Straßenverkehr mit direkten CO2-Abgasemissionen von Null 3. Infrastruktur für aktive Mobilität (zum Beispiel Fußverkehr, Radverkehr).

 

Voraussetzungen

Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt. Der programm- und fristgemäße Einsatz der Mittel ist unverzüglich nach Fertigstellung des Vorhabens, spätestens 24 Monate nach Vollauszahlung des Kredits, gegenüber dem Finanzierungspartner nachzuweisen. Für Ihren Kredit sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge. Danach wird der Kredit vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt.

 

Fördergeber KfW

Förderberechtigte

Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Verbände, Vereine, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Wohnungseigentümergemeinschaften.

 

KfW-Umweltprogramm 240/241

KfW-Umweltprogramm 240/241

 

Bis zu 25.000.000 €

Förderprogramm Antragsformular

Gebiet Deutschland

Objekt E-Auto, Ladeinfrastruktur, Wallboxen, E-Bike, E-Bus, E-Nutzfahrzeug, Pedelecs

Laufzeitunbestimmt

Förderhöhe

Kredit von maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben (bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanzierbar). Zweck: Anschaffung von gewerblich genutzten Fahrzeugen (Personenkraftwagen, Zweiräder, Nutzfahrzeuge inklusive Busse) mit rein batterieelektrischem Antrieb sowie Brennstoffzellenfahrzeuge. Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

 

Voraussetzungen

Fördergeber KfW

Förderberechtigte

Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften

 

Förderrichtlinie Elektromobilität

Förderrichtlinie Elektromobilität

 

Bis zu 10.000.000 €

Förderprogramm Antragsformular

Gebiet Deutschland

Objekt E-Auto, Ladeinfrastruktur, Wallboxen, Beratung, Installation, E-Nutzfahrzeug

Laufzeit 30.06.2024

Förderhöhe

1. Erstellung von Elektromobilitätskonzepten (Umweltstudien) zur Umstellung von Flotten auf Elektromobilität mit einer Beihilfeintensitäten von bis zu 50% (sofern Zuwendung keine Beihilfe ist, kann eine Anteilfinanzierung bis zu 80% gewährt werden) 2. Gefördert wird die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und von Ladeinfrastruktur, die das für den Betrieb notwendige Aufladen gewährleistet. Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss mit einer maximalen Beihilfeintensität von bis zu 40% (sofern Zuwendung keine Beihilfe ist, kann eine Anteilfinanzierung bis zu 90% gewährt werden).

 

Voraussetzungen

Fördermindestbetrag von 25.000 EUR. Natürliche Personen sind wirtschaftlich tätig. Zu 1. Die Ergebnisse der Elektromobilitätskonzepte (Umweltstudien) müssen dem Zuwendungsgeber zur Verfügung gestellt werden Zu 2. Darstellung der ökologischen Vorteile des Einsatzes von Elektrofahrzeugen im Rahmen der Gesamtflotte. Der Betrieb der Fahrzeuge muss weitestgehend mit erneuerbarer Energie erfolgen. Fahrzeuge verbleiben mindestens 24 Monate im Eigentum des Zuwendungsempfängers. Netto-Listenpreis des Basismodelles für den deutschen Markt eines geförderten Fahrzeugs liegt unter einer im Förderaufruf festgelegten Höchstgrenze.

 

Fördergeber Projektträger Jülich

Förderberechtigte

Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Verbände, Vereine, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Wohnungseigentümergemeinschaften.

 

Alternative Antriebe im Schienenverkehr

Alternative Antriebe im Schienenverkehr

 

Förderprogramm Antragsformular

Gebiet Deutschland

Objekt Ladeinfrastruktur, Wallboxen, E-Nutzfahrzeug

Laufzeit 31.12.2023

Förderhöhe

Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab: Beschaffung und Umrüstung von Schienenfahrzeugen: bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsmehrausgaben; Bau beziehungsweise Umbau der Ladeinfrastruktur und Betankungsinfrastruktur (Stand Juli 2022): bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; Elektrolyseanlagen bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; Erstellung von Studien und Analysen: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland; Ihre Fahrzeuge und Infrastruktur erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes sowie die technischen Spezifikationen; Sie betreiben die geförderten Investitionen entsprechend der vorgegebenen Zweckbindungsfrist; Sie ermöglichen Dritten einen diskriminierungsfreien Zugang zu der geförderten Infrastruktur; Sie können nicht gefördert werden, wenn Ihr Vorhaben bereits mit Bundesmitteln gefördert wird, über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission ist.

 

Fördergeber Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Förderberechtigte

Unternehmen

 

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland (Aktuell keine Antragstellung möglich)

 

Bis zu 100.000 €

Förderprogramm Antragsformular

Gebiet Deutschland

Objekt Ladeinfrastruktur, Wallboxen

Laufzeit 31.12.2025

Förderhöhe

1. Normal-Ladepunkte (bis maximal 22 kW) mit einem Anteil von maximal 60 Prozent bis höchstens 2.500 EUR 2. DC-Schnellladepunkt mit mehr als 22 kW, aber weniger als 100 kW mit einem Anteil von maximal 60 Prozent bis höchstens 10.000 EUR 3. DC-Schnellladepunkt ab einschließlich 100 kW mit einem Anteil von maximal 60 Prozent bis höchstens 20.000 EUR 4. Anschluss an das Niederspannungsnetz mit einem Anteil von maximal 60 Prozent bis höchstens 10.000 EUR 5. Anschluss an das Mittelspannungsnetz mit einem Anteil von maximal 60 Prozent bis höchstens 100.000 EUR 6. Pufferspeicher mit Netzanschluss mit Förderung wie dazugehöriger Netzanschluss.

 

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger stellt sicher, dass die geförderte Ladeinfrastruktur für mindestens sechs Jahre in Betrieb ist. Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen. Ladeinfrastruktur ist öffentlich zugänglich im Sinne der LSV. Stellplätze für Elektrofahrzeuge sind gut sichtbar mit weißem Elektroauto-Symbol. Online-Berichterstattung an die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie GmbH (NOW GmbH) während der sechsjährigen Mindestbetriebsdauer. Geförderte Ladeinfrastruktur richtet sich nach der LSV.

 

Fördergeber Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

Förderberechtigte

Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Verbände, Vereine, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Wohnungseigentümergemeinschaften.

 

Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Zuschuss 441)

Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Zuschuss 441), (Aktuell keine Antragstellung möglich)

 

Bis zu 45.000 €

Förderprogramm Antragsformular

Gebiet Deutschland

Objekt Ladeinfrastruktur, Wallboxen

Laufzeitunbestimmt

Förderhöhe

Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch maximal 900 EUR pro Ladepunkt

 

Voraussetzungen

1. Gesamtkosten von mindestens 1.285,71 EUR (dazu gehören auch Kosten für folgende Leistungen: Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem, Elektrischer Anschluss, Notwendige Elektroinstallationsarbeiten) 2. Ein oder mehrere Ladepunkte mit einer Ladeleistung von maximal 22 Kilowatt pro Ladepunkt.

 

FördergeberKreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Förderberechtigte

Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Verbände, Vereine, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung

 

Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil

Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil (Aktuell keine Antragstellung möglich)

 

Bis zu 10.000 €

Förderprogramm Antragsformular

Gebiet Deutschland

Objekt E-Auto, Ladeinfrastruktur, Wallboxen

Laufzeit30.09.2024

Förderhöhe

1. Beschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeuges mit 10.000 EUR 2. Förderfähige Ausgaben einer Wallbox (AC) bis 22 kW mit 1.500 EUR 3. Förderfähige Ausgaben einer Ladesäule (AC) bis 22 kW mit 2.500 EUR.

 

Voraussetzungen

Im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Organisationen und Unternehmen od. Leasinggeber der die im Rahmen der Förderung beschafften Fahrzeuge für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren an Akteure gemäß Wirtschaftsklassifikation Q verleast. Ladeinfrastruktur wird nur in Verbindung mit dem Kauf von Fahrzeugen gefördert. Elektrofahrzeuge überwiegend betrieblich/beruflich genutzt (über 50 Prozent). Zweckbindungsfrist für die beschafften Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur beträgt 24 Monate.

 

Fördergeber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Förderberechtigte

Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Verbände, Vereine, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung

 

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